Was bedeutet Compliance?
Der Begriff Compliance kommt aus der Betriebswirtschaftslehre. Compliance steht für Handeln im Einklang mit den geltenden Gesetzen sowie unternehmensinternen Regeln und Grundsätzen. Zur Vorbeugung und Aufdeckung derartiger Gesetzes- und Regelverstöße müssen geeignete Organisations- und Überwachungsmaßnahmen im Unternehmen geschaffen sein.
Die Nichteinhaltung der Gesetze und Regeln kann, neben zivilrechtlichen Klagen des Geschädigten, zu Unternehmensstrafen, Bußgeldern sowie weiteren Sanktionen des Unternehmens führen. Unternehmen sind also angehalten, entsprechende Maßnahmen zur Vorbeugung und Verhinderung von Regel- und Gesetzesverstößen zu schaffen. Wird beispielsweise ein Mitarbeiter des Unternehmens wegen Korruption verurteilt, kann das Unternehmen damit rechnen, selbst mit einem Ermittlungsverfahren konfrontiert zu werden. Hierbei wird dann insbesondere ermittelt, ob Organisations- und Überwachungsmaßnahmen zur Verhinderung derartiger Verstöße Genüge getan wird.
Compliance-Ziele
Ziele der Compliance-Maßnahmen sind sicherzustellen, dass gesetzliche, aufsichtsrechtliche und unternehmensinterne Vorgaben eingehalten werden. Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken für das Unternehmen sollen minimiert werden. Reputationsrisiken sollen vermieden werden und die Interessen der Kunden sollen geschützt werden.
Interessant
Durch den TÜV Rheinland wurde der "Standard für Compliance-Management-Systeme" (TR CMS 101:2011, Neufassung TR CMS 101:2015) erstellt. Dieser Standard richtet sich an Unternehmen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Er regelt, welche Maßnahmen zu treffen sind, um Compliancemanagementsysteme einzurichten, durchzuführen, zu überwachen und fortzubilden. Diese müssen nicht einheitlich gestaltet sein, Eigenarten der jeweiligen Unternehmen, Behörden und Nichtregierungsorganisationen sind zu berücksichtigen.