Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Befristeter Arbeitsvertrag".
Wann endet ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag?
Bei der Zweckbefristung endet das Arbeitsverhältnis mit Zweckerreichung (z.B. der Arbeitnehmer kommt nach schwerer Krankheit wieder an seine Stelle zurück, das Projekt ist zu Ende). Da Sie als Arbeitnehmer häufig nicht erkennen können, wann der Zweck erreicht wurde, muss Ihr Arbeitgeber Sie zwei Wochen vorher schriftlich informieren. Nach Anzeige des Arbeitgebers haben Sie also noch zwei Wochen Zeit, bevor Sie den Betrieb verlassen müssen, auch wenn der andere Arbeitnehmer inzwischen wieder an seinem Arbeitsplatz ist.
Wenn ich bei meinem Chef bereits befristet beschäftigt war, kann dann noch einmal ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen werden?
Ein Jurist bezeichnet eine solche Konstellation als "Kettenarbeitsverhältnis" oder "Kettenbefristung". Dies ist möglich, wenn
- an eine Befristung ohne Sachgrund (also bis zu zwei Jahren) eine solche mit Sachgrund anschließt (also zum Beispiel Vertretung eines anderen Arbeitnehmers)
- sich die Mehrfachbefristung innerhalb der Zweijahres-Grenze bewegt und in dieser Zeit nicht mehr als drei Verlängerungen vorliegen