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Kündigungsgründe

Kündigungsgründe

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Kündigungsgründe".

Ich will meine Arbeitsstelle kündigen. Brauche ich auch einen Grund dafür und geht das meinen Arbeitgeber etwas an, warum ich kündigen will?

Nein, der Arbeitnehmer braucht für seine ordentliche Kündigung keinen Grund haben oder nennen. Das nennt man den Grundsatz der Kündigungsfreiheit. Anders ist es, wenn er ohne Einhaltung einer Frist aus dem Arbeitsverhältnis heraus will. Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses kann für beide Seiten ausgeschlossen sein, § 15 Abs. 3 TzBfG, für andere Arbeitnehmer kann das vertraglich auch ausgeschlossen werden.

Mein Arbeitgeber will mich einfach so kündigen. Kann er das?

Wenn das Kündigungsschutzgesetz oder besondere Kündigungsschutzbestimmungen, z.B. Mutterschutz, gelten, dann braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund. Ansonsten braucht er keinen Kündigungsgrund, er darf nur nicht gegen Gesetze verstoßen oder sitten- bzw. treuwidrig handeln. So besteht auch ein gewisser Mindestschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes.

Müssen Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben genannt werden?

Nur bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Sie die Gründe dafür sofort erfahren können, bei einer ordentlichen Kündigung nicht. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall sogar bis zum Gerichtsverfahren warten, bis er seine Gründe mitteilt. Trotzdem müssen die Gründe auch gerichtlich überprüfbar bereits bei der Kündigung vorgelegen haben. Das Nachschieben von zuvor bekannten Gründen ist unzulässig.

Welche Kündigungsgründe gibt es?

Gründe können im Verhalten oder in der Person des Arbeitnehmers liegen oder betriebsbedingt sein. Sie müssen so schwerwiegend sein, dass die Kündigung verhältnismäßig ist.

Welche verhaltensbedingten Gründe gibt es?

Hier kommt jedes Verhalten des Arbeitnehmers in Betracht, womit er seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt, also z.B. Unpünktlichkeit, schlechte Arbeitsleistung, Mobben von Kollegen, Straftaten oder der Verdacht, Arbeitsverweigerung, unerlaubtes privates Telefonieren oder Internet-Surfen, eigenmächtiger Urlaubsantritt etc. Je nachdem, wie schwerwiegend das Fehlverhalten ist, kann das entweder nur eine Abmahnung rechtfertigen oder auch eine ordentliche oder im Extremfall sogar eine fristlose Kündigung.

Bei mir in der Firma herrscht Rauchverbot. Nur weil ich vorgestern an meinem Schreibtisch geraucht habe, hat mein Chef mir gestern fristlos gekündigt. Geht das denn so einfach?

Es handelt sich hier um eine verhaltensbedingte Kündigung, da ein Verstoß gegen das Rauchverbot ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers darstellt. Bevor Ihnen deshalb gekündigt werden kann, muss Sie der Arbeitgeber aber mindestens einmal abgemahnt haben. Dies hat er nicht getan. Somit ist die Kündigung unwirksam.

Gelegentlich komme ich ein bisschen zu spät zur Arbeit (aber nie mehr als 2 Stunden). Eigentlich kann es meinem Chef doch egal sein, ob ich etwas früher oder später anfange. Mein Chef sieht das leider anders, er möchte, dass das Sekretariat ab 8 Uhr besetzt ist. Er hat mich sogar schon abgemahnt. Ich finde es nicht so schlimm, wenn ich etwas später komme. Die Leute können doch später noch mal anrufen. Jetzt hat mich mein Chef sogar gekündigt - das ist doch wirklich übertrieben, oder?

Nein, ihr Chef hat Recht! Sie müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen. Außerdem hat er Sie sogar schon abgemahnt. Daraufhin haben Sie Ihr Verhalten aber nicht geändert. Also kann er Ihnen verhaltensbedingt kündigen!

Was sind personenbedingte Gründe?

Das ist vor allem Krankheit des Arbeitnehmers. Dies muss aber zu einer schlechten Prognose hinsichtlich des künftigen Gesundheitszustands führen und die betrieblichen Interessen dadurch unzumutbar beeinträchtigen. Weitere Gründe sind fehlende Arbeitserlaubnis, fehlende fachliche Eignung, z.B. dauerhafter Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Busfahrer, unverschuldete schlechte Arbeitsleistung.

Mein Chef hat die Firma seinem Sohn übergeben. Der konnte mich noch nie leiden. Ist das ein personenbedingter Grund?

Nein, nicht im Sinne des Kündigungsschutzes.

Wie soll ich als kleiner Angestellter prüfen können, ob es der Firma wirklich so schlecht geht, dass sie ausgerechnet mir betriebsbedingt kündigen muss?

Es ist natürlich schwer, die betriebsbedingten Gründe zu prüfen. Das wird dann, wenn es hart auf hart kommt, das Gericht tun. Grundsätzlich kommt die Prüfung dabei jeweils an die Grenzen der freien Unternehmerentscheidung, was z.B. Umorganisation und Einsparung von Personalkosten betrifft. Leichter zu prüfen ist aber, ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde.

Ich bin seit 10 Jahren im Betrieb und habe 2 kleine Kinder. Wie stehen meine Chancen bei der Sozialauswahl?

Berücksichtigt werden u.a. folgende Kriterien: Dauer der Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung. Wie Ihre Chancen stehen, richtet sich also nach dem Vergleich zu Kollegen, die einen vergleichbaren Arbeitsplatz haben.

Kontakt

0800 3746-555
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