Hier erhalten Sie eine Übersicht über die verschiedenen landesrechtlichen Abstandsvorschriften bei der Pflanzung von Sträuchern.
Sträucher bis 1,8 m Höhe: 0,5 m
Sträucher über 1,8 m Höhe: 2 m
Alle Sträucher bis 2 m Höhe: 0,5 m
Alle Sträucher über 2 m Höhe: 2 m
Alle Sträucher bis 2 m Höhe: kein Abstand
Alle Sträuche über 2 m: ein Drittel der Strauchhöhe
Stark wachsende Ziersträucher: 1 m
Alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m
Brombeersträucher: 1 m
Alle übrigen Beerenobststräucher: 0,5 m
Alle Sträucher bis 1,20 Höhe: 0,25 m
... bis 2 m Höhe: 0,5 m
... bis 3 m Höhe: 0,75 m
... bis 5 m Höhe: 1,25 m
... bis 15 m Höhe: 3 m
... über 15 m Höhe: 8 m
Brombeersträucher und stark wachsende Ziersträucher: 1 m
Alle übrigen Beerensträucher und alle übrigen Ziersträucher: 0,5 m
Stark wachsende Sträucher außer Beeren: 1 m
Alle übrigen Sträucher außer Beeren: 0,5 m
Brommbeersträucher: 1 m
Alle übrigen Beerensträucher: 0,5 m
Alle Sträucher bis 1,50 Höhe: 0,5 m
... bis 3 m Höhe: 1 m
... über 15 m Höhe: 6 m
Alle Sträucher bis 1,2 m Höhe: kein Abstand
Alle Sträucher über 1,2 m: ein Drittel der Strauchhöhe