Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Dieser Schadenersatzanspruch setzt voraus, dass ein Reisevertrag über eine Pauschalreise geschlossen wurde, Reisemängel bestehen und diese dem Reiseveranstalter angezeigt wurden.
Durch einen vom Reiseveranstalter verschuldeten Reisemangel ist ein Schaden an Gesundheit, Eigentum oder Vermögen des Reisenden entstanden.
Dieser Schadenersatzanspruch kann auch neben einer Minderung oder Kündigung wegen Mangels geltend gemacht werden.
0800 3746-555 gebührenfrei