... mit Wanderstock und Rucksack
Als staatlich geprüftem Autofahrer wird Ihnen die Fahrerlaubnis eigentlich auf Lebenszeit erteilt. Allerdings können Verwaltungsbehörde und Strafgericht sie Ihnen zeitweise oder sogar lebenslänglich entziehen, wenn Sie zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet sind. Unter (sehr seltenen, die Existenz bedrohenden) Umständen können aber bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden.
Nach Einziehung des Führerscheins erlischt Ihre Fahrerlaubnis endgültig. Halten Sie sich nicht daran, machen Sie sich nicht nur strafbar, sondern alles nur noch schlimmer.

Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde
Ist die Verwaltungsbehörde der Ansicht, dass Sie ungeeignet oder nicht fähig zum Führen von Kraftfahrzeugen sind, wird sie Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie
- unter körperlichen oder geistigen Mängeln leiden oder
- charakterliche Defizite aufweisen (z. B. bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen oder 8 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei).
Bei rechtskräftiger, also gerichtlich nicht mehr überprüfbarer Entscheidung dürfen Sie nicht mehr fahren.
Ebenso wird die Fahrerlaubnis entzogen, wenn Sie in Flensburg 8 Punkte gesammelt haben. Eine neue Fahrerlaubnis können Sie auf Antrag frühestens nach Ablauf von 6 Monaten bekommen. Außerdem müssen Sie zur medizinisch-psychologischen Untersuchung und der Behörde ein positives Gutachten vorlegen.
Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht
Wenn Sie eine Straftat begangen haben, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges stand, kann der Strafrichter Ihnen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis als Maßregel der Besserung und Sicherung Ihr Unrecht vor Augen führen.
Sie wirkt sofort nach Rechtskraft des Urteils - also dann, wenn keine höhere Instanz mehr entscheidet.
Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Das Gericht erteilt der Verwaltungsbehörde die Auflage, Ihnen vor Ablauf einer Frist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu bewilligen.
Wurden Sie in den vergangenen drei Jahren bereits mit einer Sperre belegt, erhöht sich jetzt das Mindestmaß auf ein Jahr. Die Sperre kann auch für immer gelten, wenn das Gericht eine dauerhafte Gefährdung der Allgemeinheit vermutet.
Vorzeitige Aufhebung der Sperrfrist
Wenn Sie dem Gericht allerdings nachweisen, dass Sie nicht mehr ungeeignet sind, kann es die Sperrfrist abkürzen.
Richten Sie sich aber darauf ein, dass sich das Gericht nur sehr schwer von Ihrer Läuterung wird überzeugen lassen.
Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Richtig bitter wird es, wenn Ihnen das Gericht schon vor der Hauptverhandlung die Fahrerlaubnis vorläufig entzieht. Dann allerdings müssen dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass Ihnen in der Hauptverhandlung tatsächlich die Fahrerlaubnis entzogen wird. Im Urteil wird aber der Zeitraum, in dem Ihnen die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen war, bei der endgültig erteilten Sperrfrist angerechnet.
Tipp
Da für ein Mofa keine Fahrerlaubnis vorgesehen ist, bleibt Ihnen dieses Fortbewegungsmittel erhalten - es sei denn, dass seine Benutzung durch die Verwaltungsbehörde oder das Gericht ausdrücklich untersagt wird.
Wegnahme des Führerscheins durch die Polizei
Die Polizei darf Ihnen die Fahrerlaubnis nicht entziehen.
Sind die Beamten allerdings der Meinung, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, werden sie Ihnen den Führerschein sofort wegnehmen. Dies nennt man
- Sicherstellung, wenn Sie den Fahrausweis freiwillig herausgeben,
- Beschlagnahme, wenn Sie sich nicht freiwillig zur Herausgabe bereit finden.
Wiedererteilung mit Hindernissen
Die Sperrfrist wird in Kürze ablaufen! Das bedeutet aber nicht, dass die Verwaltungsbehörde Ihnen die Fahrerlaubnis wieder erteilen muss. Sie wird vielmehr prüfen, ob die Gründe für die Entziehung inzwischen weggefallen sind.
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, frühestens jedoch drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig darüber zu informieren, welche aktuellen Unterlagen Sie bei der Antragstellung vorlegen müssen.
Liegt Ihre Fahrpraxis mehr als zwei Jahre zurück, ist zwar eine erneute Fahrprüfung nicht mehr zwingend verpflichtend. Sie kann aber weiterhin seitens der Behörde angeordnet werden. Zumindest, wenn Tatsachen auf eine Ungeeignetheit hindeuten können. Und dies kann auch schon vor Ablauf von zwei Jahren geschehen.
In bestimmten Fällen werden Sie sogar ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten als Beweis Ihrer Zuverlässigkeit vorlegen müssen.