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Abzug neu für alt

Abzug neu für alt

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Abzug neu für alt".

Darf die Versicherung eine durch die Reparatur eingetretene Wertverbesserung abziehen?

Sollte sich durch den Einbau neuer Teile der Wert des Autos verbessern, darf die Versicherung auch einen "Abzug neu für alt" vornehmen, d.h. Sie dürfen nicht die neue Stoßstange einfach so behalten, da Sie durch die Reparatur Ihre alte, schon leicht verkratzte Stoßstange los geworden sind. Diesen Vorteil müssen Sie sich anrechnen lassen.

Wird jede Wertverbesserung angerechnet?

Nein, Voraussetzung ist, dass durch die neu eingebaute Sache ein Vermögensvorteil entstanden ist, der messbar ist.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei