Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
> Download im App Store > Download im Android Market
Ja. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, sein Auto reparieren zu lassen. Um an die Geldleistung zu kommen, muss man der Versicherung ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag vorlegen. Man erhält dann den dort ausgewiesenen Betrag erstattet. Die Mehrwertsteuer wird allerdings nicht ersetzt, da diese bei der fehlenden oder selbst durchgeführten Reparatur auch nicht angefallen ist. Man erhält hier den sogenannten fiktiven Reparaturschaden erstattet.
Grundsätzlich schon, wenn man für die Dauer der Reparatur keinen Mietwagen in Anspruch nimmt. Bei der Bemessung ist die im Sachverständigengutachten festgestellte voraussichtliche Reparaturdauer heranzuziehen.
0800 3746-555 gebührenfrei