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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Prüfbescheinigung".
Für bestimmte Kraftfahrzeuge genügt als Fahrlizenz die sogenannte Prüfbescheinigung.
Beim Führen von Mofas, also einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h, wenn der Fahrzeugführer nach dem 01.04.1965 geboren ist. Sowie beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle, also nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmten Kraftfahrzeugen bis 300 kg mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h und nicht mehr als 25 km/h.
Der Erwerb der Prüfbescheinigung stellt an die theoretische und praktische Ausbildung weit geringere Anforderungen.
Nein, sie müssen gar nichts vorlegen.
0800 3746-555 gebührenfrei