Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Sachverständiger".
Sie haben die freie Wahl bei der Auswahl des Sachverständigen und können jeden Sachverständigen beauftragen, dem Sie Ihr Vertrauen schenken. Ggfs. können Sie auch bei der Werkstatt nachfragen, ob diese mit einem geeigneten Sachverständigen zusammenarbeitet.
Übersteigen die Reparaturkosten 750 Euro, sollte ein unabhängiger und neutraler Kfz-Sachverständiger die konkrete Schadenhöhe durch ein Gutachten feststellen. Der Geschädigte kann sich den Sachverständigen auswählen
Meist erfolgt die Begutachtung noch am selben oder am nächsten Tag. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch noch verkehrssicher und betriebsbereit ist, müssen Sie es nicht zwingend unmittelbar zum Sachverständigen bringen. Dies kann auch noch nach ein paar Tagen erfolgen, sobald Sie sich die Zeit dafür "freigeräumt" haben. Wenn Ihr Fahrzeug jedoch nicht mehr zu nutzen ist und Sie sich einen Mietwagen nehmen, müssen Sie Ihr Fahrzeug sobald wie möglich zur Begutachtung bringen, damit die gegnerische Versicherung mit der Regulierung beginnen kann.
Grundsätzlich müssen Sie den Sachverständigen bezahlen, da Sie ihn auch beauftragt haben. Die Kosten hierfür wird Ihnen die gegnerische Versicherung in Höhe ihres Haftungsanteils erstatten. Wenn Sie die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung anschreiben, um Ihre Schadensersatzansprüche geltend zu machen, gehören die Kosten des Sachverständigengutachtens zu den Ihnen zu erstattenden Kosten.
Hier hat die Kaskoversicherung es in der Hand, den entsprechenden Sachverständigen auszuwählen. Sie als Kaskoversicherter haben kein Wahl- oder Mitspracherecht, sondern sind weisungsgebunden.
Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie die Entscheidung eines Sachverständigenausschusses verlangen. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Kaskoversicherung benennen jeweils einen Sachverständigen, die dann zusammen einen Ausschuss bilden und sich über die tatsächliche Schadenshöhe auseinandersetzen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet ein Obmann im Rahmen der vorliegenden Gutachten.
0800 3746-555 gebührenfrei