Grün soll ja beruhigend wirken. Wenn es aber das Grünzeug vom Nachbarn ist, das das eigene Grundstück verschattet oder am Ende rüberwächst, ist es schnell vorbei mit der beruhigenden Wirkung. Im Gegenteil ist die gute Nachbarschaft dann oft in Gefahr.
Pflanzen
Wenn Sie Ihren Garten bepflanzen wollen, haben Sie zunächst die Qual der Wahl, welcher Baum es denn sein soll.
Tipp
Klären Sie gleich, ob es Vorschriften in Ihrer Gemeinde gibt, zum Beispiel der Bebauungsplan oder eine Baumsatzung, die hier Vorgaben machen!
Aber dann kommt schnell auch noch die Standortfrage, denn der sonnigste Standort ist nicht immer der, den Ihr Nachbar auch tolerieren muss.
Dann stoßen zwei berechtigte Interessen aufeinander: Sie wollen Ihr Grundstück ganz nach Ihrem Geschmack bepflanzen und sich ungehindert an Ihrem Eigentum erfreuen. Aber: das will Ihr Nachbar auch, und dabei stört ihn Ihre neuste Pflanzung vielleicht. Teilweise gibt es auch örtliche Vorschriften, welche Pflanzen Sie in Ihrem Garten haben dürfen. Über allem schwebt aber immer das Gebot der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme.
Grenzabstände
Der Nachbar kann verlangen, dass Sie die Grenzabstände einhalten, wenn Sie Pflanzen oder einen Zaun oder eine Mauer errichten. Diese Vorschriften gelten aber nicht für Blumen und Gräser.
Tipp
Aber Vorsicht bei Bambus! Der zählt zwar botanisch zu den Gräsern, juristisch wird er aber oft anders behandelt. Das ist auch nachvollziehbar, denn eine "Wand" aus Bambus sieht auch ganz anders aus als Rasen oder eine Wiese.
In den meisten Bundesländern müssen Sie die Vorschriften beim Anpflanzen beachten. In Sachsen und Bayern und Sachsen jedoch nur, wenn der Nachbar das verlangt.
Damit Ihr Nachbar beurteilen kann, wie viel Abstand Ihre Pflanzung einhalten muss, kann er von Ihnen Auskunft verlangen, was Sie da gepflanzt haben.
Die wichtigsten Abstandsvorschriften für Bäume, Hecken und Sträucher haben wir hier für Sie je nach Bundesland zusammengestellt. Es fehlen die Länder Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, die keine gesetzliche Regelung dazu haben.
Messverfahren
In den einzelnen Bundesländern wird der Abstand aber auch unterschiedlich gemessen.
Bäume werden meistens von der Mitte des Stammes, wo er aus dem Boden tritt, bis zur Grenze gemessen. In Schleswig-Holstein und Brandenburg muss der Abstand von jedem Teil der Pflanze eingehalten werden, und zwar waagerecht und rechtwinklig zur Grenze.
Sträucher werden in der Regel von der Mitte des Strauches, wo er aus der Erde tritt, bis zur Grenzlinie gemessen. Anders in Baden-Württemberg und Bayern, wo von der Mitte der grenznächsten Triebe aus gemessen wird.
Hecken werden in 3 verschiedenen Verfahren gemessen:
Zunächst von den jeweiligen Bundesländern wie einzelne Sträucher nach beiden oben genannten Verfahren im jeweiligen Land.
Nur Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein messen von der Seitenfläche der Hecke zur Grenze.
Hecke oder Baum/Strauch
Wenn Sie jetzt wissen, wie hoch Ihre Hecke sein darf, sollten Sie noch mal kurz überlegen, ob es denn tatsächlich eine Hecke ist, oder nur mehrere Bäume oder Sträucher, die nahe beieinander stehen. Die Unterscheidung ist manchmal gar nicht einfach.
Sie sehen aus rechtlicher Definition eine Hecke vor sich, wenn es sich um eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze handelt, die in langer und schmaler Erstreckung in einer Linie aneinander gereiht sind. Wesentlich ist die Geschlossenheit der Pflanzkörper, so dass der Eindruck einer Wand entsteht.
Der Unterschied zwischen einem Baum und einem Strauch sehen die Juristen darin, dass sich der Strauch schon vom Boden aus verzweigt, der Baum aber einen oder mehrere Stämme hat, mit einer Krone oben.